Willkommen

Festzuschüsse für 2005 festgelegt

 

Festzuschüsse ermöglichen Ausnahme von der Regelversorgung

Der Gemeinsame Bundesaus- schuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2004 die Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen endgültig verabschiedet. Sie konnten damit den Vorgaben das Gesundheits- modernisierungsgesetzes gemäß zum 01.01.2005 in Kraft treten. (Weiteres unter "Aktuelles".)

 

Die natürlichen Zähne sind in Farbe und Form so individuell wie ein Fingerabdruck. Daher muss Zahnersatz an die jeweiligen Gegebenheiten und Wünsche angepasst werden. Die angekündigten Festzuschüsse stärken nach Aussage des Marburger Zahnmediziners Professor Klaus Lehmann die Wahlfreiheit bei Zahnersatz.

 

 

Fragen zum Thema Zahnersatz?

Festzuschüsse, Zahnersatz-Versicherung, Zuzahlungen: Beim Thema Zahnersatz ändert sich derzeit vieles. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den neuen Regelungen.