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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 03.11.2004 die Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen endgültig verabschiedet. Die befundorientierten Festzuschüsse sind Ende November im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Sie sind anschließend den Vorgaben des Gesundheitsmodernisierungs-Gesetzes gemäß zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Daürber hinaus wurde eine gemeinsame Erklärung zur Kombinierbarkeit der Befunde erarbeitet. Diese soll den Zahnärzten und den Krankenkassen als Leitlinie in der täglichen Praxis dienen.
Seit 1. Juli gesonderter Beitrag für Zahnersatz
Zahnersatz wird im Leistungskatalog der Krankenkassen belassen. Allerdings müssen Arbeitnehmer seit 1. Juli 2005 einen gesonderten Zahnersatz-Beitrag an die Krankenkassen entrichten. Er beträgt 0,4 Prozentpunkte. Außerdem müssen Arbeitnehmer nun ebenfalls seit Juli 2005 einen Beitrag von 0,5 Prozentpunkten für Krankengeld zahlen. Insgesamt sind das also 0,9 Prozentpunkte mehr. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat die Krankenkassen verpflichtet, zum selben Zeitpunkt den Krankenkassenbeitrag um 0,9 % Prozentpunkte zu senken. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen nun je 0,45 Prozentpunkte weniger Krankenkassenbeitrag zahlen. Verrechnet mit den anfangs genannten 0,9 Prozent für Zahnersatz und Krankengeld bleibt letztlich eine Mehrbelastung von 0,45 % für die Versicherten. Die Arbeitgeber werden um diesen Betrag entlastet.
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