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Aktuelles

Seit 1. Januar 2005 befundorientierte Festzuschüsse, seit 1. Juli gesonderter Beitrag für Zahnersatz


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 03.11.2004 die Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen endgültig verabschiedet. Die befundorientierten Festzuschüsse sind Ende November im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Sie sind anschließend den Vorgaben des Gesundheitsmodernisierungs-Gesetzes gemäß zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Daürber hinaus wurde eine gemeinsame Erklärung zur Kombinierbarkeit der Befunde erarbeitet. Diese soll den Zahnärzten und den Krankenkassen als Leitlinie in der täglichen Praxis dienen.

Seit 1. Juli gesonderter Beitrag für Zahnersatz
Zahnersatz wird im Leistungskatalog der Krankenkassen belassen. Allerdings müssen Arbeitnehmer seit 1. Juli 2005 einen gesonderten Zahnersatz-Beitrag an die Krankenkassen entrichten. Er beträgt 0,4 Prozentpunkte. Außerdem müssen Arbeitnehmer nun ebenfalls seit Juli 2005 einen Beitrag von 0,5 Prozentpunkten für Krankengeld zahlen. Insgesamt sind das also 0,9 Prozentpunkte mehr. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat die Krankenkassen verpflichtet, zum selben Zeitpunkt den Krankenkassenbeitrag um 0,9 % Prozentpunkte zu senken. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen nun je 0,45 Prozentpunkte weniger Krankenkassenbeitrag zahlen. Verrechnet mit den anfangs genannten 0,9 Prozent für Zahnersatz und Krankengeld bleibt letztlich eine Mehrbelastung von 0,45 % für die Versicherten. Die Arbeitgeber werden um diesen Betrag entlastet.

 

Gemeinsamer Bundesausschuss legt Festzuschuss-Richtlinien fest


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 14. Juli 2004 die Festzuschuss-Richtlinien in der Zahnersatzversorgung festgelegt. Darin enthalten sind die Befunde sowie die Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse Diese Richtlinien hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) nicht beanstandet, das heißt: in Kraft gesetzt. Somit kann jetzt der Bewertungsausschuss die Höhe der Festzuschüsse zu den gut 40 Befundpositionen festlegen. Dies soll in den nächsten Wochen geschehen.