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Hamburg / Marburg (kpz). Die natürlichen Zähne sind in Farbe und Form so individuell wie ein Fingerabdruck. Daher muss Zahnersatz an die jeweiligen Gegebenheiten und Wünsche angepasst werden. Die angekündigten Festzuschüsse stärken nach Aussage des Marburger Zahnmediziners Professor Klaus Lehmann die Wahlfreiheit bei Zahnersatz.
Heiß, kalt, süß oder säurehaltig: Unsere Zähne müssen einiges aushalten und dabei immer stark sein. Deshalb hat sie die Natur mit der härtesten Substanz ausgestattet, die der Körper herstellen kann: dem Zahnschmelz. Er schützt das Zahnmark mit seinen Nerven und Blutgefäße. Doch im Laufe des Lebens sind die Zähne vielen Angriffen ausgesetzt. Nicht alle Zähne überstehen diese Angriffe unbeschadet – bei den meisten Menschen wird irgendwann Zahnersatz fällig. „Die für nächstes Jahr angekündigten Festzuschüsse stärken die Wahlfreiheit bei Zahnersatz“, erläuterte Prof. Klaus Lehmann vom Kuratorium perfekter Zahnersatz (KpZ) kürzlich in Hamburg. Dies mache aber auch eine ausführliche Beratung des Patienten erforderlich.
Auf der Hamburger Pressekonferenz präsentierte der Leiter des wissenschaftlichen Beirates des KpZ auch die neue Broschüre „Zahnersatz aktuell – Versorgungen im Vergleich“. „Damit wollen wir dazu beitragen, dass Patienten sich für die in ihrem Fall individuell richtige Behandlungsform entscheiden können“, erläuterte Lehmann. Zahntechnik und Zahnmedizin seien heute in der Lage, Form, Farbe und die Stellung jedes Zahnes mit Geschick und dem Einsatz ausgereifter Technologien perfekt nachzubilden. Wichtig und Grundlage jeder Entscheidung für Zahnersatz sei die ausführliche Beratung durch den eigenen Zahnarzt. Mit Hilfe der Broschüre könne sich der Patient vorab informieren und sich gezielt auf das Gespräch mit dem Zahnarzt vorbereiten.
„Ab 2005 soll sich die Höhe der Zuschussbeträge für Zahnersatz nach dem Befund richten“, erläuterte Lehmann bei der Veranstaltung in Hamburg. Für einen bestimmten Befund werde dann ein definierter Zuschuss bezahlt. „Völlig unabhängig davon, für welche anerkannte Versorgungsart sich der Versicherte entscheidet“, erläuterte Lehmann. Daher sei die Broschüre, die die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten je Befund erläutert, gerade zum jetzigen Zeitpunkt für Patienten besonders wertvoll. Fehle einem Patienten beispielsweise ein Zahn, erstatte die Kasse einen festen Betrag X. „Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung“, erklärte der Experte. Das sei diejenige Versorgungsart, die vom „Bundesausschuss der Zahnärzte und der Krankenkassen“ dem jeweiligen Befund zugeordnet wurde. Von den zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten der Regelversorgung übernehme die Kassen einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent, bei Vorlage des Bonusheftes erhöhe sich der Festzuschuss auf maximal 65 Prozent. Ganz gleich, ob sich der Patient mit der Zahnlücke für die einfachste Lösung, eine herausnehmbare Teilprothese, einen festsitzenden Zahnersatz oder ein Implantat entscheide, er erhalte immer einen Zuschuss in der gleichen Höhe erstattet. Bei einem komplexen Fall ließen sich mehrere Einzelbefunde miteinander kombinieren und die Zuschüsse aufaddieren. Welche Lösung dann individuell die beste sei, könne und solle jeder Patient im ausführlichen Gespräch mit seinem Zahnarzt klären.
Die kostenlose Broschüre „Zahnersatz aktuell – Versorgungen im Vergleich“ ist ab sofort gegen Einsendung eines frankierten und mit 1,44 Euro rückadressierten DIN-A5-Briefumschlags erhältlich bei der Frankfurter Pressestelle des Kuratoriums perfekter Zahnersatz, Gerbermühlstr. 9, 60594 Frankfurt. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter www.kuratorium-perfekter-Zahnersatz.de und www.zahnersatz-2005.de .
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