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Bundesausschuss hat Festzuschuss-Regelung verabschiedet


    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2004 die Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen endgültig verabschiedet. Diese befundorientierten Festzuschüsse wurden Ende November im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Sie können damit den Vorgaben das Gesundheitsmodernisierungsgesetzes gemäß zum 01.01.2005 in Kraft treten. Daürber hinaus wurde eine Gemeinsame Erklärung zur Kombinierbarkeit der Befunde erarbeitet. Diese soll den Zahnärzten und den Krankenkassen als Leitlinie in der täglichen Praxis dienen.
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