Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Zahnersatz-Richtlinie) bestimmt die Voraussetzungen für die Leistungsansprüche der Versicherten im Rahmen der zahnärztlichen und zahntechnischen Regelversorgung.
In der Richtlinie werden konkrete Vorgaben gemacht für die Versorgung mit
- Zahnkronen,
- Brücken,
- herausnehmbarem Zahnersatz,
- Kombinationsversorgung und
- Suprakonstruktionen
Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Zahnersatz-Richtlinie des G-BA wird dem jeweiligen zahnmedizinischen Befund eines Patienten eine Regelversorgung bzw. ein Festzuschuss zugeordnet.
Die vollständige Richtlinie können Sie hier einsehen.