Die Geschichte des VDZI - Ein kurzer Rückblick
Am 25. August 1956 wurde der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) gegründet: Der neue Bundesinnungsverband vereinte den Bundesverband der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien und den Hauptinnungsverband in einer Gemeinschaft.
Im Hamburger Abkommen von 1958 haben der VDZI und der Bundesverband der Zahnärzte e.V. (BDZ) komplementäre Zusammenarbeit vereinbart. So verzichteten die Zahntechniker auf die Eingliederung des Zahnersatzes am Patienten, und die Zahnärzte sicherten ihre Bereitschaft zu, die Existenz eines leistungsfähigen handwerklichen Zahntechnikerstandes zu unterstützen und zu fördern. Diese Abkommen vom 15. November 1958 ebnete den Weg zur Selbstständigkeit des Zahntechniker-Handwerks, denn es stellte die Erfüllung der rein handwerklich gewerblichen Tätigkeit sicher. In Paragraph 2 der Vereinbarung erkannte der BDZ an, „dass die Ausbildung von Zahntechniker-Lehrlingen alleinige Aufgabe des Zahntechniker-Handwerks ist und dass die Dauer der Lehrzeit den beruflichen Erfordernissen einer ausreichenden Ausbildung zu entsprechen hat.“
Das auf dieser Grundlage vom VDZI erstellte und vom Bundeswirtschaftsministerium am 15. Juli 1959 genehmigte Berufsbild des Zahntechniker-Handwerks setzte dann einen Schlussstrich unter die Etablierung des selbstständigen Zahntechniker-Handwerks mit eigener bundesweit organisierter Standesorganisation. Die Zahntechniker positionierten sich damit als eigenständiges Handwerk, dem der VDZI auf bundespolitischer Ebene seither eine starke Stimme gab.
Wichtig für den Berufsstand war die Erarbeitung und Zuständigkeit für die eigenen zahntechnischen Leistungen, aber auch die Preisgestaltung und deren Abrechnung. Bereits 1966 erreichte der Verband, dass zahntechnische Leistungen in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingebunden wurden. In den Folgejahren etablierte er umfassende Verzeichnisse für die Herstellung und Abrechnung von Zahnersatz (aktuell BEL II und BEB Zahntechnik®).
Mit dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz vom 27. Juni 1977 wurde das Zahntechniker-Handwerk erstmals in die Reichsversicherungsordnung (RVO) eingebunden: Damit regelten sich die Beziehungen zwischen Kassenzahnärzten und Zahntechnikern mit Ausnahme der Vergütung sowie Rechnungsregelung nach einheitlichen Grundsätzen nach dem bürgerlichen Vertragsrecht. Im Zuge dessen kam es am 8. September 1978 zum Abschluss des ersten Vertrages mit den RVO-Krankenkassen. Fortan vereinbarten die Zahntechniker das Leistungsverzeichnis und Festpreise, durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsergänzungsgesetz ab 1981 Höchstpreise, mit Krankenkassen auf Landesebene. Durch das Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches V (SGB V) am 1. Januar 1989 erhielt das Zahntechniker-Handwerk die Zuständigkeit für sein eigenes Leistungsverzeichnis, das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach § 88 Abs. 1 SGB V (BEL II). Vertragspartner der Kassenverbände wurde der VDZI nach dem Inkrafttreten am 1. Juli 1991.
Acht Gesundheitsreformen seit Anfang der 90er Jahre mit teilweise dramatischen Auswirkungen auf das Niveau der Zahnersatzversorgung in Deutschland haben auch die wirtschaftliche Existenz der zahntechnischen Meisterbetriebe sukzessive gefährdet. Neben den Umsatzeinbrüchen, die im Zuge der jeweiligen Reformen durch Kaufzurückhaltung der Patienten hervorgerufen wurden, sowie Preisabsenkungen der zahntechnischen Leistungen haben nicht nur die Arbeitslosenzahlen im Zahntechniker-Handwerk kontinuierlich in die Höhe getrieben, sondern auch die Zahl der zahntechnischen Meisterbetriebe bis heute vor existenzielle Schwierigkeiten gestellt haben.
Highlight - die Wiedervereinigung
Am 9. November 1989 öffnete die Mauer zwischen Ost- und Westdeutschland. Dadurch wurde auch die Kontaktaufnahme zwischen west- und ostdeutschen Zahntechnikern möglich. Schon frühzeitig hatte der VDZI nach den Ereignissen im Herbst des Jahres 1989 Kontakt zu den selbstständigen Zahntechnikern der DDR aufgenommen. Durch den intensiven Kontakt zwischen den Kollegen Burkhard Uding aus Magdeburg und VDZI-Präsident Eberhard Schütz wurde die Rückführung der Zahntechniker aus dem mittleren Medizindienst der DDR wieder ins Handwerk erarbeitet, mit Unterstützung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Vertreter des im Februar 1990 gegründeten Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen der DDR nahmen Ende Mai als Gäste am VDZI-Verbandstag in Nürnberg teil. Ein Ereignis mit Symbolwirkung, dass die Einheitlichkeit des Zahntechnikerhandwerks eindrucksvoll demonstrierte.
Durch die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde der DDR-Verband aufgelöst und die Zahntechniker-Innungen in der ehemaligen DDR wurden automatisch Mitglieder im VDZI der Bundesrepublik.
2006 feierte der VDZI sein 50-jähriges Bestehen in Hamburg.