Stellungnahme der Gesundheitshandwerke zum Referentenentwurf für eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
10.12.2020
Die Gesundheitshandwerke gelten als systemrelevante Leistungserbringer des Gesundheitswesens und stellen die Versorgung mit Hilfsmitteln und Leistungen für die Zahnersatzversorgung sicher. Sie stellen viele Grundbedürfnisse des täglichen Lebens auch für Patienten sicher, die besonders alt sind, oder schwere Vorerkrankungen aufweisen und auch zeitkritisch versorgungsbedürftig sind. Daher sind die Gesundheitsschutz- und Hygieneanforderungen in den Werkstätten und Fachgeschäften der fünf Gesundheitshandwerke besonders hoch und effizient.
Die Kernforderungen der Stellungnahme zum BMG-Referentenentwurf der Coronavirus-Impfverordnung sind:
§ 2: Schutzimpfung bei Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind oder dort behandelt, betreut oder gepflegt werden
Der RefEnt strebt einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere zunächst für Personen an, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen.
Die Gesundheitshandwerke regen an, dass die Kategorie der "Personen, die solche Personen versorgen" ergänzt wird in der Aufzählung. Die Gesundheitshandwerke Augenoptiker, Hörakustiker, Zahntechniker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhtechniker sind in die Patientenversorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Gesundheits- und Pflegebereich eingebunden. Zudem sind ihre Fachgeschäfte Anlaufpunkte gerade auch für potenziell vulnerable Kundengruppen. Versorgungen an Patienten werden auch in Kliniken, REHA-Einrichtungen und Pflegeheimen erbracht. Die Gesundheitshandwerke sind zentrale Leistungserbringer in der Versorgung mit Hilfsmitteln und Zahnersatz. Eine Einschränkung auf "Personen, die behandeln, betreuen oder pflegen" würde bedeuten, dass wichtige Gruppen von Fachkräften, wie die Gesundheitshandwerke, keinen unmittelbaren Impfanspruchhätten, aber einer potentiellen Ansteckungsgefahr unterliegen.
Im Sinne des vorherigen Vorschlags fordern die Gesundheitshandwerke, dass der Begriff der "Einrichtungen" in der Bezeichnung des Paragraphen durch die Begrifflichkeit "im Gesundheitswesen tätige Personen" ersetzt wird. Zum einen fallen die Betrieb der Gesundheitshandwerke nicht unte den Begriff der "Einrichtung", zum anderen versorgen die Gesundheitshandwerke teilweise auch im Rahmen von mobilen Diensten, welche wiederum anteilig in Einrichtungen des Gesundheitswesens erbracht werden.
§ 3: Schutzimpfung bei Personen mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf und bei Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen
Analog zum Vorschlag zu § 2 fordern die Gesundheitshandwerke, dass die Bezeichnung des Artikels um die Kategorie der " Personen, die solche Personen versorgen" ergänzt wird.
§ 4: Schutzimpfung bei Personen, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen
(1) Wenn von Einrichtungen oder Unternehmen nach Absatz 2 oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst Personen festgestellt werden, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen, haben diese nachfolgend zu den Ansprüchen nach §§ 2 und 3 Anspruch auf Schutzimpfung.
Die Gesundheitserke begrüßen, dass hier die Kategorie der "Unternehmen" genannt wird. Diese Unternehmen der Gesundheitshandwerke leisten wichtige Beiträge in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge. Zumal sie auch dafür Sorge tragen, dass viele Grundbedürfnisse des täglichen Lebens realisiert werden können. So sind die in Abs. 2 genannten öffentlichen Strukturen wie der Öffentliche Gesundheitsdienst und die teilöffentlichen Strukturen des Apothekenwesens zweifelsohne zentral, aber in einzelnen Leistungsbereichen der Daseinsvorsorge, so in der Versorgung mit Hilfsmitteln und Zahnersatz,sind privatwirtschaftliche Unternehmenauch von höchster Bedeutung.
Die Gesundheitshandwerke fordern, dass in der Kategorie der "zentralen staatlichen Funktionen" der Begriff "staatlich"durch "öffentlich" ersetzt wird.
Die Gesundheitshandwerke
Berlin, der 10.Dezember 2020
Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier zum Download.