Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung zum 60. Verbandstag in Bonn
Verabschiedung 03.06.2016
Der VDZI hat sich zu vielen gesundheits- und berufspolitischen Fragen positioniert. Einen Überblick finden Sie in den Grundsatzpositionen des Verbandes. Die Delegierten aus 18 Mitgliedsinnungen im Verband deutscher Zahntechniker-Innungen haben diese in ihrer Jahrestagung zum Verbandstag am 3. und 4. Juni 2016 in Bonn zu den folgenden Themenbereichen verabschiedet.
1. Ordnungspolitische Grundsätze
In den ordnungspolitischen Grundsätzen erfolgt ein klares Bekenntnis zum Meisterprinzip für dieses gefahrengeneigte Handwerk, zur Einheit des Berufsbildes und für die Erhaltung des dualen Ausbildungssystems. Sie stellen die Eckpfeiler für hohe Innovationsdynamik, für eine optimale Kombination von theoretischem und praktischem Wissen unter realen Wettbewerbsbedingungen im Markt dar. Insgesamt bieten sie ein Höchstmaß an Qualitätssicherung und Patientenschutz durch umfassende Qualifikation.
Nur durch die konsequente Einhaltung bewährter staatlicher Zulassungs- und Ordnungsstrukturen wird die Strukturqualität in der Versorgung nachhaltig gesichert.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Meisterlabor bildet dabei ein zentrales Element. Diese enge Zusammenarbeit vor Ort in allen Fällen und bei allen zahntechnischen Lösungen ist eine Säule der Strukturqualität in der zahnmedizinischen Versorgung.
2. Das zahnärztliche Labor
Eine fachlich intensive Zusammenarbeit setzt voraus, dass die beiden Berufe gegenseitig auf die jeweiligen beruflichen Grenzen vertrauen können. Nur so ist Investitionsbereit-schaft in Aus- und Fortbildung und in moderne Technologien möglich. Insofern beharrt das Zahntechniker-Handwerk darauf, dass die Zahnärzteschaft ihr Recht, zahntechnische Leistungen selbst für die eigenen Patienten im sog. Praxislabor herzustellen, konkretisiert und dabei die engen berufsrechtlichen und gebührenrechtlichen Grenzen des freien Berufes tatsächlich durchsetzt.
Ferner wird seitens der Delegierten das Modell der Praxislaborgemeinschaft abgelehnt, da mit dieser Praxislaborvariante der Zahnarzt seine berufsrechtlichen Aufsichtspflichten als gesellschaftliches Instrument der Gefahrenabwehr weder in der Praxis noch in der Laborgemeinschaft wahrnehmen kann.
Die Delegierten halten die konsequente Beachtung und Anwendung des Auslagenbegriffs nach § 670 BGB für den freien Heilberuf bei zahntechnischen Leistungen für unverzichtbar.
3. Rechte und Pflichten im SGB V
Das Zahntechniker-Handwerk wirkt im Sozialgesetzbuch V bei der Gestaltung einer qualitätsgesicherten und preiswürdigen Zahnersatzversorgung durch seine Beteiligungs- und Vertragsrechte mit.
Die Delegierten der deutschen Zahntechniker-Innungen im VDZI fordern eine umfassendere Einbindung der fachlichen Kompetenzen der Zahntechniker, um fortan bessere Entscheidungen zu ermöglichen.
Daher werden in den Beschlüssen die Themenkreise der Herstellung von Informations- und Vertragsparität im Gesundheitswesen, die Verfügbarkeit von wettbewerbsrelevanten Massendaten und der Schutz vor Missbrauch ebenso angesprochen wie die Aspekte eines fairen Preissystems.
Auch das öffentlich-rechtliche Erfordernis der Meisterpräsenz im gefahrengeneigten Zahntechniker-Handwerk muss zukünftig vom Gesetzgeber die notwendige Beachtung geschenkt werden und als Instrument der Qualitätssicherung weiter gestärkt werden.
4. Zusammenarbeit der Berufe fördern – Gemeinsam Kompetenzen nutzen
Das Zahntechniker-Handwerk bietet einige Vorschläge und Lösungen, damit Zahnärzte und Patienten das umfassende Wissen und Können der Zahntechnikermeister besser nutzen können, als es bisher die berufs- und haftungsrechtlichen Vorgaben gestatten.
Die Delegierten des VDZI fordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor auf einer modernen Grundlage zum Nutzen der Patienten.
Konkret müssen rechtliche Grundlagen geschaffen bzw. Rechtsauffassungen angepasst werden, um die Erbringung von zahntechnischen Dienstleistungen wie bspw. eine fachkompetente Beratung des Patienten, das Ausnutzen von Synergieeffekten durch die Nutzung neuester Technologien im Herstellungsprozess von Zahnersatz oder das Angebot von zahntechnischen (Dienst-)Leistungen in strukturschwachen Regionen im zahnärztlichen Auftrag zukünftig durch den Zahntechniker zu ermöglichen.
Alle genannten Leistungen stehen dabei immer im Rahmen einer intensiven fachlichen und qualitätsorientierten Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechnikermeister.
5. Erfolg durch Fortschritt – Moderne Aus- und Fortbildung
Zahntechnische Meisterbetriebe bilden nicht nur überproportional junge Menschen aus und haben eine hohe Fortbildungsquote. Sie sind wie kaum ein anderes Handwerk extrem innovativ und offen für technische Innovationen. Gemeinsam mit der Industrie treiben sie den technischen Fortschritt in der Dentaltechnologie voran.
Diese Dynamik soll mit den berufsbildungspolitischen Beschlüssen noch weiter erhöht werden.
Mit einem breit aufgestellten qualifizierten Fortbildungskonzept reagiert das Zahntechniker-Handwerk auf die Herausforderungen des technischen Fortschritts, den veränderten Marktbedingungen, aber insbesondere auf die deutlichen Veränderungen und Erweiterungen des von Zahnärzten und Patienten nachgefragten Bedarfs an individueller Zahntechnik, an erweiterten Informations-, Beratungs- und anderen technischen Dienstleistungen.
Die handwerkseigenen Aus- und Fortbildungszentren sollen zukünftig konzeptionell vernetzt werden, u.a. um die Gesellen- und Meisterprüfungen im Zahntechniker-Handwerk noch qualitätsgesicherter und untereinander vergleichbarer zu gestalten.
Auch die notwendigen Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit werden ergriffen, damit Schulabgänger von der Modernität und Innovationsfreude des Zahntechniker-Handwerks überzeugt werden können. Das Zahntechniker-Handwerk setzt so klare bildungspolitische Zeichen der Zukunft.
Die berufspolitischen Positionen 2016 des VDZI sind als Broschüre im PDF-Format abrufbar.