Schutzschirm für die Ausbildung
Die Arbeitsmarktchancen für eine ganze Generation von Berufseinsteigern haben sich durch die Corona-Pandemie verschlechtert. Ende Mai haben deswegen die berufspolitischen Akteure der Allianz für Aus- und Weiterbildung in einer „Gemeinsamen Erklärung“ Wege aufgezeigt, wie das Ausbildungsplatzangebot in den kommenden Jahren stabil gehalten werden kann. Auf Grundlage von den Allianzpartnern vereinbarten Eckpunkte wurden Maßnahmen zur Sicherung bestehender Ausbildungsverträge und Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 beschlossenen, um Auszubildende und Betriebe zu unterstützen.
Ausbildungskapazitäten durch Verbund- bzw. Auftragsausbildung sichern - Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung
Um die Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 sichern, befürworten die Allianzpartner, dass – zeitlich befristet – bedarfsgerechte Formate der Verbund- bzw. Auftragsausbildung genutzt und gefördert werden, die dazu beitragen, Ausbildung im Betrieb zu sichern. Betriebe, die sich wegen einer pandemiebedingt angespannten Lage zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 nicht in der Lage sehen, ihre Ausbildungsanleitung zu beginnen oder fortzusetzen, können befristet einen anderen Betrieb oder einen geeigneten Träger (z. B. etablierte Bildungsdienstleister oder überbetriebliche Bildungsstätten) mit der Durchführung der Berufsausbildung beauftragen.
Ziel ist, dass die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb ausgebildet werden, soweit der Betrieb (wieder) die Möglichkeiten dazu hat. Weiterhin kann auch die verstärkte Nutzung von Verbundausbildung zur Stabilisierung des kommenden Ausbildungsjahres beitragen. Durch Verbundausbildung können Auszubildende z. B. die Möglichkeit erhalten, temporär ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen, wenn der eigene Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat. Oder sie beginnen die Ausbildung in einem Betrieb und setzen sie in einem im Verbund kooperierenden Betrieb fort. In ihrer gemeinsamen Erklärung erklären die Allianzpartner sich bereit bei pandemiebedingter Verschärfung der wirtschaftlichen Lage vor Ort bedarfsgerecht und befristet außerbetriebliche Ausbildung durch flexible Regelungen zu ermöglichen. So könnten Azubis während der Pandemie zunächst in einer außerbetrieblichen Einrichtung lernen. Nach wirtschaftlicher Erholung könnten sie dann in das zweite Ausbildungsjahr in einen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Einer Verstetigung außerbetrieblicher Strukturen muss vorgebeugt werden.
(Quelle: Allianz für Ausbildung, 2020)
Verabschiedung Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern
Um die bereits beschlossenen Maßnahmen umsetzen zu können, hat die Bundesregierung im Juni ein 500 Millionen Euro schweres Hilfsprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe (KMU) auf den Weg gebracht. Das Bundeshilfsprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ergänzt bereits bestehende Förderinstrumente des Bundes. Ziel ist es, dass die Ausbildung auch in der Pandemie nicht gefährdet wird und die Ausbildungsqualität erhalten bleibt. Jugendliche sollen auch in Zeiten des Shutdowns sicher sein, ihre Ausbildung abschließen zu können.
Kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten erhalten eine Ausbildungsprämie von 2000 Euro bis 3.000 Euro pro Auszubildenden, wenn sie „in erheblichem Umfang“ von der Krise betroffen sind, aber trotzdem weiter ausbilden oder die Anzahl der Ausbildungsplätze erhöhen. Ebenfalls möchte die Bundesregierung Betriebe unterstützen, die
Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen (siehe Grafik unten). KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.
Als betroffene Betriebe werden Betriebe definiert, wenn es im ersten Halbjahr wenigstens einen Monat Kurzarbeit gegeben habe oder der Umsatz in den Monaten April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen sei.
Die Umsetzung des Programms wird, mit Ausnahme der Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung, von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Anträge auf Förderung sind bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Mehr Infos finden Sie auf der Webpage des Bundesfinanzministeriums
Rekrutierung von Auszubildenden erschwert
Zahntechnische Betriebe berichten über zunehmende Schwierigkeiten Auszubildende zu finden. Aufgrund von Schulschließungen und reduziertem Unterricht fanden die Berufsorientierung in den Schulen und Ausbildungsmessen dieses Jahr nicht in gewohnter Form statt. Damit fielen sämtliche Maßnahmen zur Berufsorientierung weg. In Zeiten der Corona-Krise ist es für Unternehmen noch einmal schwieriger geworden, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Handwerkskammern empfehlen Betrieben, die Azubis suchen, die Kommunikation auf allen Kanälen zu steigern und raten, dass Ausbildungsverträge notfalls auch noch im Herbst abgeschlossen werden können.
Azubis finden mit meisterlabore.de und zahntechnik-ausbildung.de
Für diejenigen, die noch Azubis suchen, ist es seit Jahresbeginn möglich, das erweiterte Serviceangebot der Mitgliedsinnungen und des VDZI zu nutzen. So können Ausbildungsbetriebe ihre Ausbildungsplätze nicht nur über www.meisterlabore.de veröffentlichen, sondern parallel auch ein kostenloses Inserat auf dem gut frequentierten Ausbildungsportal www.zahntechnikausbildung. de schalten. Das Angebot ist ein exklusiver und kostenfreier Service für Innungs-Labore. Auf der folgenden Doppelseite zeigen wir Ihnen es geht!