BEL II-Änderung zum 1. Oktober 2021
30.09.2021
Der Gemeinsame Ausschuss des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen hat nach § 4 der Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V zwei Beschlüsse zur
- Abrechnungsfähigkeit der zahntechnischen Leistung einer Okklusionserhöhung an getragenen Prothesen durch PMMA-Kunststoffe und
- Herstellung eines gegossenen Retentionsgitters oder gegossenen Retentionsbügels gefasst.
Gemäß § 4 des Vertrages zum BEL und § 5 der Einleitenden Bestimmungen des BEL II werden die gefassten Beschlüsse in der Form eines Gemeinsamen Rundschreibens von den Vertragspartnern veröffentlicht. Im Gemeinsamen Rundschreiben sind Beschlüsse enthalten, die eine Änderung des Vertrages nach
§ 88 Abs. 1 SGB V erforderlich machten.
Die Änderungsvereinbarung tritt zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Das Rundschreiben 1-2021 zum BEL II-2014 können Sie hier herunterladen
Die Änderungsvereinbarung zum BEL II-2014 können Sie hier herunterladen