Eichung und Anzeige von Goldwaagen – Labore sind in der Pflicht
Um Bußgelder zu vermeiden sollten Laborinhaber die Vorgaben von Mess- und Eichgesetz sowie Mess- und Eichverordnung befolgen.
06.10.2021
Bereits 2015 sind das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. Beide regeln zum Beispiel auch die Eich- und Anzeigepflichten von Goldwaagen. Neu ist seitdem, dass das Eichamt nicht mehr auf Labore zukommt, um Goldwaagen zu eichen. Sind die eichpflichtigen Waagen nicht ordnungsgemäß geeicht, drohen Bußgelder, die auch recht hoch ausfallen können.
Zahntechnik TELESKOP hat die rechtlichen Grundlagen der Anzeigen- und der Eichpflicht zusammengetragen.
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