Telematikinfrastruktur auch für Zahntechniker gesetzlich vorgesehen
21.04.2022
Bisher senden Zahntechniker die Rechnungsdaten mittels einer XML-Datei an den Zahnarzt. Die Datenschutzmaßnahmen sind dabei sehr unterschiedlich. Ab Mitte 2024 soll nach dem Willen des Gesetzgebers das zahntechnische Labor in die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen eingebunden werden und damit die Datensicherheit erhöht werden.
Grundlage ist das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG), das im Juni 2021 in Kraft trat. Mit dem Gesetz werden Berufsgruppen des Gesundheitswesens wie die Zahntechnik an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Der Paragraph § 88 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) wurde, wie vom Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen in Stellungnahmen vorgeschlagen, um eine entsprechende Regelungskompetenz zum digitalen Datenaustausch ergänzt.
Dadurch hat der VDZI eine Vertragskompetenz mit dem GKV Spitzenverband und eine Finanzierungsregel, wie diese bei anderen Leistungserbringern bereits bestehen.
Der Gesetzgeber hat den VDZI verpflichtet, mit dem GKV Spitzenverband eine vertragliche Vereinbarung über Art und Inhalt des Datenaustausches und ebenfalls bis 2024 eine Vereinbarung über eine Kostenerstattung an die Betriebe abzuschließen.
Die Regelung ermöglicht, dass die Vereinbarungspartner auch die Inhalte und die Form der elektronischen Kommunikation bei der Erbringung zahntechnischer Leistungen vereinbaren. Mit der Möglichkeit für zahntechnische Labore, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, wird auch der elektronische Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Erbringung zahntechnischer Leistungen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Digitalisierung im Gesundheitswesen - ein langwieriger Prozess gewinnt an Fahrt
Eine Zeitleiste ab 2004.