Zusammengefasst - die neuen Regeln bei Arbeitsverträgen seit dem
1. August 2022
Seit dem 1. August 2022 gelten die Neuregelungen des Umsetzungsgesetzes zur europäischen Arbeitsbedingungenrichtlinie und damit auch das novellierte Nachweisgesetz. Zahntechnik TELESKOP fasst die wichtigsten Neuerungen bei Arbeitsverträgen seit dem 1. August 2022 zusammen.
04.08.2022
Die mit dem Umsetzungsgesetz verbundenen Novellierungen wirken sich vor allem auf das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Berufsbildungsgesetz aus. Seit Anfang August 2022 müssen zusätzlich zu bisherigen wichtigen Vertragsbedingungen folgende Punkte schriftlich dokumentiert werden. Die neuen Pflichten gelten bei Neueinstellungen ab dem 1. August 2022.
Folgende Punkte müssen schriftlich dokumentiert werden:
- Enddatum des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
- Ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
- Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
- Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
- Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Die genauen Regelungen bei einer Teilzeitbeschäftigung: Dabei geht es unter anderem um die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden und um Festlegungen, wann diese zu leisten sind.
- Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
- Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist.
- Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.
Weiterhin gelten die bisherigen Anforderungen an den Arbeitsvertrag:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
- Arbeitsort
- Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
- Arbeitszeit
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Kündigungsfristen
- Allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind.
Hinweis
Für alle Beschäftigte, die bereits vor dem 1. August 2022 angestellt wurden, sollte überlegt werden eventuell ein Standardschreiben mit den ergänzenden Hinweisen zu verfassen und dem bisherigen Arbeitsvertrag hinzufügen sowie die Mitarbeiter darüber zu informieren. Die Mitarbeiter können es fordern. Hierfür gibt es keine Frist.
Arbeitgeber müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich ausformulieren, unterschreiben und dem Arbeitnehmer aushändigen. Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, droht nun erstmals auch ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.
Hintergrund
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie) ist am 27. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 27 vom 26. Juli 2022) bekannt gemacht worden und trat am 1. August in Kraft.