Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet
12.09.2022
Der Deutsche Bundestag hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, welches u. a. eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr vorsieht.
Der Deutsche Bundestag hat am 8. September 2022 ein novelliertes Infektionsschutzgesetz verabschiedet, welches bundesweite Infektionsschutzmaßnahmen festlegt und den Ländern einen Katalog von Maßnahmen auf Landesebene bietet. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und befristet bis zum 7. April 2022 (Ostern) gelten. Erforderlich ist noch die Zustimmung des Bundesrats, der in dieser Woche darüber beraten wird.
Inhaltliche Maßnahmen
Das neugefasste Infektionsschutzgesetz sieht bundesweit für alle Personen eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen vor. Außerdem muss vor dem Zutritt in Krankenhäuser und Pflegeheimen ein negativer Corona-Test vorliegen. Im Fernverkehr muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Dagegen wurde die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die ursprünglich weitergeführt werden sollte, fallen gelassen.
Die Länder können darüber hinaus, angepasst an das jeweilige Pandemiegeschehen, in ihren Corona-Verordnungen auf Landesebene weitere Regelungen treffen wie beispielsweise eine Maskenpflicht im ÖPNV.
Details zu den Neuregelungen finden Sie in den FAQ zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundesgesundheitsministeriums.